Aktuelle Informationen des Kultusministeriums Bayern zum Schulbetrieb

  • Es gelten bis auf Weiteres folgende Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb:
  • Die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 entfällt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Dem Lüften kommt weiterhin eine besonders wichtige Bedeutung zu. Es finden keine Selbst- oder Pooltests mehr an der Schule statt.
  • Nach einer Corona-Infektion wird das Tragen der Maske für fünf Unterrichtstage empfohlen.
  • Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten. Bitte geben Sie Ihrem Kind in diesem Fall zwei Masken mit in die Schule. Eine davon ist zum Wechseln, falls die andere durchfeuchtet oder defekt sein sollte.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, falls es Symptome für eine Corona-Erkrankung zeigen sollte.

Ebenfalls für die Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, Eltern und alle anderen an den Schulen tätigen Personen entfällt die Maskenpflicht. Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) wird das Tragen der Masken jedoch dringend empfohlen, auch für die Schülerinnen und Schüler.

Es gibt neueRegelungen bezüglich der Isolation aufgrund einer Corona-Infektion: In jedem durch einen PCR-Test nachgewiesenen Fall ist demnach eine fünftägige, häusliche Isolation nötig. Bei Symptomen in den letzten 48 Stunden verlängert sich die Quarantäne um höchstens weitere fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter diesem Link: https://schulamt-erlangen.de/info/aktuelles/

Aktuelle Informationen vom Bayerischen Kultusministerium finden Sie unter folgendem Link: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7716/hygieneempfehlungen-fuer-die-bayerischen-schulen.html