Sprachstandserhebung

Im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind.


Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs-
und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in
Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.

Die Teilnahme an der Sprachstandserhebung ist grundsätzlich verpflichtend.

Eine ausführliche Information des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier: