FAQ

Leider gibt es - mit Ausnahme einheitlicher Prüfungen wie z.B. der Vergleichsarbeiten - keine verbindlich geltenden Notenschlüssel. Bei der Bewertung einer Probearbeit gilt die pädagogische Freiheit des Lehrers. Er kann die Punkte in Klassenarbeiten nach seinem Ermessen verteilen, hierbei findet beispielsweise der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben (Reproduktion / Transfer von Wissen) Berücksichtigung.
Ihre Unterschrift bedeutet nur Kenntnisnahme, nicht jedoch Ihr Einverständnis.
Nein. Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, einen einheitlichen Notenschlüssel zu verwenden. Verbindliche Vorgaben zur Leistungserhebung und -bewertung finden sich in Art. 53 Abs. 2 BayEUG und §§ 10,11 GrSO
Die Inhalte der schriftlichen Leistungsnachweise ergeben sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf. Die Vorbereitung auf die Probearbeiten soll durch die aktive Mitarbeit im Unterricht und die Hausaufgaben oder Lernzeiten erfolgen. Daher ist es nicht vorgesehen, die genauen Probeninhalte den Eltern zukommen zu lassen, sondern das selbstständige Mitdenken der Kinder zu fördern.
BaySchO§ 28 Hausaufgaben (1) Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts […] bearbeitet werden können. (2) An Grundschulen […] gilt eine Zeit von bis zu einer Stunde als angemessen. […] An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht werden an Grundschulen […] keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag gestellt; hiervon kann im Einvernehmen mit dem Elternbeirat abgewichen werden.
Die Erstellung des Sitzplans obliegt einzig der jeweiligen Lehrkraft. Dabei fließen verschiedene pädagogische, medizinische und praktische Überlegungen mit ein. Sollte Ihr Kind besondere Bedürfnisse (Hör-, Sehschwäche, Linkshänder etc.) haben, teilen Sie uns dies bitte spätestens am 1. Elternabend mit.
Das Kind muss immer im Sekretariat krank gemeldet werden. Per Anrufbeantworter, Mail oder digital über die Homepage-Unterrichtsversäumnis. Ab dem dritten Krankheitstag geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer ab. Ein Formular hierzu finden Sie auf Moodle unter Elterninformationen Schulleitung (Entschuldigung bei Krankheit).
Wenn schon absehbar ist, dass das Kind mehrere Tage nicht in die Schule kommen kann (Ärztliche Verordnung, Ansteckungsgefahr) kann Ihr Kind auch länger über das Sekretariat krank gemeldet werden.
Der offene Ganztag ist eine schulische Veranstaltung. Nach der Anmeldung Ihres Kindes für den offenen Ganztag besteht Anwesenheits- und Teilnahmepflicht, genauso wie in der Schule. Deshalb ist eine Befreiung von der Teilnahme nur aus dringenden persönlichen Gründen möglich und muss drei Tage im voraus schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Ein Arztbesuch muss daher auf eine Zeit gelegt werden, wenn die Kinder nicht in der Schule sind. Weitere Informationen dazu finden Sie im Elternbrief zu Schulbeginn und auf unserer Homepage.
Die Betreuung nach der Schule (früher Mittagsbetreuung) an der Hermann-Hedenus-Grundschule heißt seit dem Schuljahr 2019/20 Offene Ganztagsschule (OGS) und wird durch unseren KOOP-Partner Volkshochschule organisiert. Die Bestellung des Mittagessens ist - sowohl für die OGS als auch für die GGS - verpflichtend. Ein gemeinsames, verpflichtendes Mittagessen in der Schulmensa gehört zum Konzept der Ganztagsschule und wird von der Schule festgelegt. Dafür sprechen pädagogische Gründe.
Das Mitführen sämtlicher Sammelkarten ist an unserer Schule verboten. Die Karten stören den Unterrichtsverlauf und lenken zu stark ab. Sollte Ihr Kind trotzdem Karten mitbringen, werden sie von der Lehrkraft einbehalten und müssen von Ihnen persönlich nach dem Unterricht abgeholt werden.