Schulordnung

Wir wollen in unserer Schule 
in Ruhe arbeiten, lernen
und uns dabei wohl fühlen.
Deshalb brauchen wir Regeln, 
an die sich jeder hält.

Ich bin gegenüber jedem höflich und freundlich.

So soll ich mich verhalten:


Ich grüße freundlich.
Ich benutze keine Schimpfwörter.
Ich bedrohe niemanden.
Ich greife niemanden körperlich an

Das passiert, wenn ich mich nicht daran halte:

Ich schreibe für das betroffene Kind etwas Nettes („Ich mag an dir,…)
Meine Eltern werden informiert.

Ich verhalte mich im Schulhaus richtig.

So soll ich mich verhalten:


Ich betrete und verlasse das Schulhaus und das Klassenzimmer ohne zu drängeln und zu rennen.

Ich gehe im Schulhaus leise, um andere nicht zu stören.

Ich gehe sorgfältig mit allen Sachen um.

Ich werfe Abfälle in den richtigen Behälter.

Ich achte auf Sauberkeit in den Toiletten.

Das passiert, wenn ich mich nicht daran halte:

Ich muss mich hinten anschließen und den Weg noch einmal langsam laufen.

Ich schreibe Gründe auf,
warum ich leise gehen soll.

Ich säubere oder ersetze Sachen.

Ich schreibe die Regeln zur Mülltrennung auf.

Ich putze die von mir verschmutzte Toilette. Meine Eltern werden benachrichtigt.

Ich helfe mit, dass der Unterricht gelingt.

So soll ich mich verhalten:


Egal welches Fach,
egal welcher Lehrer, ich muss mich benehmen
und störe nicht.

Ich komme pünktlich
zum Unterricht.

Ich habe alle
Schulsachen dabei.

Ich nehme nichts,
was mir nicht gehört.

Ich lasse gefährliche
und störende Sachen zu Hause.

Ich hinterlasse meinen Arbeitsplatz immer ordentlich.

Das passiert, wenn ich mich nicht daran halte:

Ich muss den Unterricht verlassen und in eine andere Klasse gehen.
Ich muss die versäumte Zeit nachholen.

Ich nenne den Grund und entschuldige mich.
Ich muss die versäumte Zeit nachholen.

Ich muss die fehlenden Materialien besorgen und der Lehrkraft am nächsten Tag zeigen.

Der Lehrer nimmt mir die Sachen weg. Meine Eltern holen die Sachen beim Lehrer ab.

Der Lehrer nimmt mir die Sachen weg. Meine Eltern holen die Sachen beim Lehrer ab.

Ich werde als zusätzlicher Ordnungsdienst eingeteilt.

Alle möchten sich in der Pause erholen.

So soll ich mich verhalten:


Ich spiele keine gefährlichen Spiele.

Ich werfe nichts (keinen Sand, keine Butzeln, …)

Ich betrete die Grünzone nicht.

Die Regenpause verbringe ich im Klassenzimmer. Die Außenpause verbringe ich im Hof.

Ich räume die Pausenspielgeräte
auf.

Ich nehme die Pausenhelfer ernst.

Das passiert, wenn ich mich nicht daran halte:

Ich bekomme eine Auszeit bei der Aufsicht.

Ich muss kehren.

Ich bekomme eine Auszeit auf der Bank.

Ich muss 5 Sätze (1./2. Kl.) / 10 Sätze (3./4. Kl.) schreiben, warum das so geregelt ist.

Ich muss nach Unterrichtsschluss den Pausenhof aufräumen.

Ich entschuldige mich beim Pausenhelfer.

Schüler, Eltern und Lehrkräfte halten diese Schulordnung ein..


Bundesnetzagentur – Thema Smartwatches

http://www.bundesnetzagentur.de

Smartwatches 

Grundsätzlich fallen Uhren mit integriertem Handy nicht unter § 90 Absatz 1 TKG (Nach § 90 TKG ist es verboten, Sendeanlagen u.a. zu besitzen oder zu vertreiben, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören.). 

Smartwatches mit einer integrierten Kamera können jedoch der Vorschrift unterfallen. Hierzu ist entscheidend, ob mit ihr eine unbemerkte Aufnahme möglich ist, die an ein Empfangsgerät weitergesendet werden kann. Dies ist etwa dann zu verneinen, wenn parallel zur Aufnahme das Aufgezeichnete auf dem Display der Uhr zu sehen ist. Dient die Kamera allein der Bildtelefonie, liegt ebenfalls kein Verstoß gegen § 90 TKG vor. 

Weiter dürfen die Smartwatches neben der Telefoniefunktion keine Audiodateien unbemerkt aufnehmen und an ein Empfangsgerät weitersenden können. 

Smartwatches für Kinder 

Grundsätzlich fallen Uhren mit integriertem Handy nicht unter § 90 TKG. Verfügt die Uhr jedoch zusätzlich zu der normalen Telefonfunktion auch über eine Abhörfunktion (oft bezeichnet als „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“, „one-way conversation“), ist diese verboten.
Das Mikrofon der Uhr kann in diesen Fällen über die zuvor in der App eingegebene Telefonnummer der Eltern (oder auch anderer Personen) oder per SMS-Befehl aktiviert werden. In diesem Fall können alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr ohne Tätigen eines Anrufs mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen. 

Hinweis: 

Mittlerweile wurde bekannt, dass die am Markt frei erhältliche App „Find my kids“, die laut Produktbeschreibung für viele Uhrenmodelle geeignet ist, über eine Abhörfunktion verfügt und dazu geeignet ist, viele Kinderuhren zu steuern. Neben dem Aspekt, dass die Kinderuhr dann wegen der Abhörfunktion gegen § 90 TKG verstößt, handelt es sich bei der App offenbar auch um eine Kostenfalle. 

Lädt der Verbraucher die App auf sein Handy und registriert die Kinderuhr in der App, führte dies bei den von der Bundesnetzagentur getesteten Modellen dazu, dass die Kinderuhr nur noch mit dieser App steuerbar war. Ein Zurückkehren zur App des Herstellers war nicht möglich. Nach einer Woche kostenloser Nutzung wird eine einmalige Lizenz von 54,99 Euro fällig oder eine monatlich zu zahlende in Höhe von 7,49 Euro. Der Verbraucher kann somit entweder die Uhr nicht mehr nutzen oder er muss die Lizenzgebühr zahlen. 

Fazit für die Hermann-Hedenus-Grundschule

Es gilt das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632) BayRS 2230-1-1-K, Art. 56 Rechte und Pflichten (für Smartwatches ohne rechtswidrige Abhörfunktion):

(5) Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. 

Wie wir feststellen konnten, besitzen Schüler immer häufiger eine Smartwatch als Ergänzung oder Alternative zum Smartphone. Diese Modelle sollen viele Vorteile bieten wie eine leichte Bedienungen einfache Kontaktmöglichkeiten.

An Schulen bringen diese interaktiven Uhren allerdings einige Probleme mit sich:

  1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten empfangen oder verschicken können.
  2. Interaktive Uhren haben oft eine Foto- oder Videofunktion, sowie eine Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto- oder Filmaufnahmen von Lehrkräften und Mitschülern oder Mitschülerinnen und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
  3. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine Abhörfunktion verfügen, den Schülerinnen und Schülern sofort abzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de

Laut Hausordnung ist das Verwenden von Smartphones und Handys verboten. Handys dürfen nur ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass wir ein generelles Verbot für Smartwatches aussprechen, da es uns unmöglich ist, jeden Tag zu überprüfen, ob die Geräte auch deaktiviert sind.

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