Umgang mit Infektionsfällen

in Bezug auf das Schreiben des Kultusministeriums vom 1.02.2022 „Umgang mit Infektionsfällen“, welches Sie über Moodle erhalten haben, möchten wir Ihnen im Folgenden die veränderten Abläufe für die Schulpraxis erläutern:

  1. Isolation von infizierten Personen und intensiviertesTestregime
    Positiv getestete Schüler müssen sich auch weiterhin umgehend in Isolation begeben. Positive Ergebnisse werden dabei direkt vom Labor an das Gesundheitsamt gemeldet. Das gilt sowohl für die schulischen Pooltests, als auch für positive Ergebnisse aus außerschulischen Tests. Sollte Ihnen für ihr Kind ein positives Testergebnis, das außerhalb der Schule erfolgte, vorliegen, melden Sie dies bitte im Sekretariat, wenn Sie ihr Kind entschuldigen. Tritt in einer Klasse ein positiver Fall auf, greift das intensivierte Testregime. An Schulen, die am „Pooltest“ teilnehmen, gilt: Es wird ein zusätzlicher Selbsttest an Tag 5 nach dem letzten Kontakt durchgeführt. Fällt Tag 5 auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Test am darauffolgenden Schultag nachgeholt, auch wenn am selben Tag ein Pooltest stattfindet (da dessen Ergebnis ja erst am Abend vorliegt). An dieser Testung müssen auch vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene teilnehmen. Eine Kontaktpersonenermittlung bzw. Quarantäneanordnung für Mitschüler erfolgt jedoch nicht mehr. Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler besuchen ab sofort weiter den Unterricht.
  2. Vorgehen bei einer Häufung von Infektionsfällen
    Kommt es in einer Klasse zu einer gravierenden Häufung von Infektionsfällen (Richtwert: etwa die Hälfte der Kinder) sind folgende Maßnahmen einzuleiten: Die Schulleitung ordnet in Abstimmung mit der Schulaufsicht für die Dauer von fünf Wochentagen (Wochenende und Feiertage mitgezählt) Distanzunterricht für die ganze Klasse an. Diese Anordnung gilt dann für alle Kinder der Klasse unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Das Gesundheitsamt kann ergänzend alle Kinder der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, so dass diese sich zusätzlich in Quarantäne begeben müssen. Das Gesundheitsamt übermittelt die Entscheidung an die Schule, die Schule gibt diese an die Eltern weiter. Für Kinder in Quarantäne gelten die jeweils aktuellen Regelungen zur Freitestung. Eine Kontrolle der Freitestung durch die Schule oder das Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die Feststellung von Ausnahmen von der Quarantäne- pflicht obliegt dem Gesundheitsamt, nicht der Schule. Detailinformationen zu den Verkürzungsmöglichkeiten bei Isolation oder Quarantäne finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ Nach Rückkehr einer Klasse in den Präsenzunterricht erfolgt am Morgen des ersten Schultages ein Selbsttest.